Von der Abschirmung betroffener Bestände bis hin zur Desinfektion
Tierbestände, in denen eine Seuche ausgebrochen ist und für die die Bestandsräumung angeordnet wurde, müssen unverzüglich gegen unbefugten Zutritt gesichert werden.
Dies ist zum einen erforderlich, um eine Ausbreitung und Verschleppung der Seuche durch Personen, Geräte und Fahrzeuge zu verhindern. Zum anderen stellen bestimmte Methoden der Bestandsräumung, insbesondere die Tötung durch Stallbegasung, auch eine unmittelbare Gefahr für den Menschen dar.
Wir verfügen über geschultes und mit Warngeräten ausgerüstetes Personal, das insbesondere im Falle einer Stallbegasung das Gelände gegen unbefugte Annäherung von Personen absichert.
Für die behördlich angeordnete Tötung von Tieren im Bestand sind die Vorschriften der VO (EG) 1099/2009 zu beachten.
Folgende Verfahren können von uns durchgeführt werden:
Im Falle einer behördlich angeordneten Bestandsräumung ist es von sehr großer Bedeutung, dass dafür innerhalb kürzester Zeit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden kann.
Im Rahmen von Standby-Verträgen übernehmen wir dazu folgende Aufgaben:
Wir bieten auch die komplette und zuverlässige Durchführung folgender Leistungen gemäß der behördlichen Vorschriften an: